ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

1. Die städtebauliche Rahmenplanung wird beschlossen und der weiteren Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling (Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugrunde gelegt.

2. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die inhaltliche Grundlage für das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“.

3. Die städtebauliche Rahmenplanung definiert die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierung gem. § 140 Nr. 4 BauGBr das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“.

4. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die Basis für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Gesamtmaßnahme Moisling.

 


 

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Seit 2016 werden städtebauliche Investitionen getätigt, um den Stadtteil Moisling im Rahmen der Städtebauförderung mit einem weitreichenden, integrierten Maßnahmenprogramm zu stabilisieren und aufzuwerten. Eingebettet in eine übergeordnete Zielsetzung eröffnet sich im räumlichen Teilbereich der künftigen „Neuen Mitte“ die große Chance zur Neuordnung, weil ansässige Grundstückseigentümer umfassende bauliche Veränderungen planen, der Bahnhaltepunkt Moisling ab 2023 neue Entwicklungsperspektiven bringt und die Förderkulisse des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) einen gebündelten Einsatz öffentlicher Mittel ermöglicht. Der Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“ kommt eine Schlüsselrolle im eingeleiteten Entwicklungsprozess des Stadtteils zu.

 

Die Hansestadt Lübeck hat 2019 einen zweiphasigen, städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur städtebaulichen und funktionalen Neuordnung der „Neuen Mitte Moisling“ durchgeführt. Die Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums ist die zentrale Zielsetzung bei der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms in der Gesamtmaßnahme Moisling. Der im Wettbewerb mit dem 1. Preis prämierte Entwurf wird mit der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung konkretisiert. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung der „Neuen Mitte“, fließt in das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“ der Hansestadt Lübeck ein und definiert die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierung gem. § 140 Nr. 4 BauGB. Er bildet weiterhin die Basis für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Gesamtmaßnahme Moisling.

 

Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Gesamtkonzept für dieNeue Mitte Moisling“ dar, um die räumlich-funktionalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet für die Zukunft neu zu ordnen und eine angemessene bauliche Nutzung festzulegen. Die „Neue Mitte“ als attraktives und funktionierendes Zentrum wird mit der sinnvollen Anordnung und Mischung von Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsangeboten verbunden, durch qualitativ hochwertige Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen und zugleich die stadträumliche Anbindung des Bahnhaltepunkts sicherstellen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.502 Senior:innen-Einrichtungen

Zustimmung

3.320 Ordnungsamt

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

4.041.2 Fachübergreifende Planung, Bildung, Jugendhilfe

Zustimmung

4.416 Stadtbibliothek

Zustimmung

4.510 Familienhilfen/Jugendamt

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

Lenkungsgruppe „Sozialer Zusammenhalt Moisling“

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Die Aufstellung des Rahmenplanes wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme Moisling über die vorhandenen Instrumente zur Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung öffentlich begleitet. Bei der anschließenden Planung und Realisierung baulich investiver Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung sind zielgruppenspezifische Partizipationsformate vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

 

Durch die Rahmenplanung werden keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausgest. Finanzielle Auswirkungen bzgl. der Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“ sind über die nachfolgende IEK-Fortschreibung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling zu ordnen.

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der nachfolgenden Begründung zum o.g. Bebauungsplan dargelegt. In der Rahmenplanung werden die Themen Klimawandel, Klimaschutz und Energie-versorgung behandelt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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