Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07993
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §95 d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 315201 - SeniorInneneinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Sep 3, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 24, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2019
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Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2019 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInnenEinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 838.700,00 € zur Deckung des höheren Verlustes im Wirtschaftsjahr 2018 überplanmäßig gemäß § 95 d GO S-H bewilligt.
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktsachkonto 312101000 5461100 SGB II – Leistungen Unterkunft und Heizung in Höhe von 838.700,00 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) wurde im Mai und Juni 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG in den Geschäftsräumen des Regiebetriebes durchgeführt. Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der SIE, wird das Jahresergebnis mit einem Jahresbilanzverlust in Höhe von 3.187.069,23 € abschließen.
Die Feststellung des Rechnungsergebnisses der SIE für das Wirtschaftsjahr 2018 wird der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 26.09.2019 (VO/2019/07990) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die SIE findet § 8, Abs. 6, der Eigenbetriebsverordnung Schl.-Holst. in Verbindung mit § 97 (Anmerkung) Gemeindeordnung Schl.-Holst. Anwendung. Danach sind Jahresverluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn nach der Finanzplanung des Betriebes (hier: des Sondervermögens) keine Gewinne zu erwarten sind. Diese Annahme trifft für das Sondervermögen der Hansestadt Lübeck, die SIE, dauerhaft zu.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Verlustabdeckung der SIE mit 2.348.400 € für das Wirtschaftsjahr 2018 geplant.
Die Ergebnisverschlechterung sind im Wesentlichen auf die Auswirkungen durch die vorzeitige Schließung der Einrichtung Schönböckener Straße zurückzuführen (siehe hierzu Vorlage VO/2019/07990).
Die Deckung des darüber hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von 838.669,23 € kann aufgrund geringerer Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei dem Produktsachkonto 312101000 5461100 SGB II – Leistungen Unterkunft und Heizung, zur Verfügung gestellt werden. Infolge der stabilen Arbeitsmarktlage werden hier weniger Leistungen benötigt, als ursprünglich geplant.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung = zustimmend 2.502 – SeniorInnenEinrichtungen = zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 8, Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung i.V. mit §§ 95 d und 97 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
