ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bundestag hat am, 30. März ein neues Carsharing-Gesetz beschlossen. Darin wird definiert, was unter „Carsharing“ zu verstehen ist und wie Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Außerdem ermöglicht es Privilegien beim Parken, der Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen und die Befreiung von Parkgebühren.

 

Frage 1: Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die bestehende Praxis des Carsharings in Lübeck?

 

Frage 2: Wird die Verwaltung von den neuen Möglichkeiten aus dem Carsharing-Gesetz Gebrauch machen?

 

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