ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2016/03533

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anregung des Lübeck Management

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Nach den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 dürfen aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise Ladenöffnungszeiten genehmigt werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden.

 

Auf Anregung des Lübeck Managements ist beabsichtigt, für den gesamten Bereich der Hansestadt Lübeck an folgenden Sonntagen Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr festzusetzen:

 

 

 

05. März 2017

11. Juni 2017

01. Oktober 2017

05. November 2017

 

04. März 2018

03. Juni 2018

07. Oktober 2018

04. November 2018

 

Die Anlässe bleiben konstant und lauten für jedes Jahr im

 

März:  „Hallo Frühling“

Juni:    „Lübeck klingt“

Oktober: „Eine Stadt feiert Erntedank“

November: „Nordische Filmtage Lübeck“.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 zu Punkt 5.5 mit VO/2015/2509 den Antrag des BM Bruno Böhm mit Mehrheit in der Fassung/Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschusses für den „Kurbetrieb Travemünde“ (VO/2015/02784 – TOP 5.5.2) angenommen:

„Der Bürgermeister wird gebeten, in Abstimmung mit dem Lübeck Management e. V., eine Vorlage vorzulegen, in der die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage bis zum Jahr 2018 festgelegt werden. Das Verwaltungsverfahren für die Beantwortung zukünftiger Anträge des LM e. V. für die verkaufsoffenen Sonntage ist in seiner Bearbeitungszeit zu optimieren.“

 

Das Lübeck Management e. V. hat in seinen Abstimmungsprozess die Partner der örtlichen Wirtschaft einbezogen. Dies sind die Einzelhändler in der Innenstadt (insbesondere alle innerstädtischen Interessengemeinschaften), die Partner an den peripheren Standorten Herrenholz (CITTI-Park Lübeck, coop eG), Dänischburg  (IKEA, LUV Shopping), Mönkhofkarree und bei der Lohmühle, der Gewerbeverein Genin, die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft, sowie die Partner der Möbelbranche (Skanbo, Pfiff Möbel).

 

Das Lübeck und Travemünde Marketing, die Kirchen, die IHK, der Einzelhandelsverband Nord e. V.  und Ver.di Nord wurden zu der Anregung angehört. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat ebenfalls stattgefunden.

 

Der Entwurf der Stadtverordnung (Anlage) ist beigefügt.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister. Vor Erlass ist die Stadtverordnung der Bürgerschaft vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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