Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01854
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO-SH) für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 315201 - SeniorInneneinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Sep 9, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 16, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 18, 2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Basis des Nachtragswirtschaftsplans 2014 der städtischen SeniorInneneinrichtungen werden im Haushaltsjahr 2014 beim Produktsachkonto 315201.5315000 - SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – 956.300 € zur Deckung des höheren Verlustes im Wirtschaftsjahr 2014 überplanmäßig gemäß § 95 d GO-SH bewilligt.
Die Deckung erfolgt aus Mehrertrag im Haushaltsjahr 2014 beim Produktsachkonto 611001 4111000 – Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen in Höhe von 956.300 €.
In der Vorlage „Nachtragswirtschaftsplanes 2014 für die städtischen SeniorInneneinrichtungen“ zur Sitzung der Bürgerschaft am 18.09.2014 (VO/2014/01861) wird der Jahresverlust nunmehr in Höhe von 1.833.400 € geplant. Der im Ursprungs-Wirtschaftsplan 2014 geplante Jahresverlust, den die Bürgerschat in ihrer Sitzung im November 2013 mit einem Jahresverlust in Höhe von 877.100 € beschlossen hatte, verschlechtert sich somit um 956.300 €.
Für die SeniorInneneinrichtungen findet § 8, Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung Schl.-Holst. in Verbindung mit § 97 (Anmerkung) Gemeindeordnung Schl.-Holst. Anwendung. Danach sind Jahresverluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn nach der Finanzplanung des Betriebes (hier des Sondervermögens) keine Gewinne zu erwarten sind. Diese Annahme trifft für das Sondervermögen der Hansestadt Lübeck, die SeniorInneneinrichtungen, zu. Der Jahresverlust ist periodengerecht im Haushaltsjahr 2014 zu ordnen.
Die Deckung des über den Haushaltsplan 2014 hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von 956.300 € kann durch einen Mehrertrag im Haushaltsjahr 2014 aus dem Produktsachkonto 611001 4111000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen zur Verfügung gestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
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| 2.502 – SeniorInneneinrichtungen zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 8, Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung i.V. mit §§ 95 d und 97 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja siehe Beschlussvorschlag |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,1 kB
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