ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4  die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.

2.              Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.

3.              Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

4.              Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.

 

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siehe Anlage 1

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 (Recht) – keine rechtlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege – zustimmend

5.631 (Bauordnung und Statikprüfung) – zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung einer Werbesatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugend­liche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Werbesatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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