ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/01007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche wird beschlossen:

Gemarkung St. Gertrud, Flur 12, Flurstück 4/341:

Parkplatz an der Kantstraße in Höhe Maybachstraße.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Parkplatz.

 

 

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Auf der Grundlage des rechtkräftigen Bebauungsplans 07.05.03 - Kantstraße/ Maybachstraße hat ein privater Investor auf ehemaligen Flächen der TÜV Nord e.V. an der Maybachstraße einen Lebensmitteldiscounter mit ca. 71 notwendigen Stellplätzen errichtet.

Die Zu- und Ausfahrt zu diesem Einzelhandelsbetrieb erfolgt über die Kantstraße. Dort hat der Investor eine Parkplatzfläche neu geordnet und optimiert, befestigt und markiert – abschließend soll diese als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.

Der Investor hat die Fertigstellung des Parkplatzes an der Kantstraße betreffend Flurstück 4/341 der Flur 12 in der Gemarkung St. Gertrud angezeigt und hat diesen gemäß Übergabevereinbarung vom 07.10./14.10.2013 an die Hansestadt Lübeck übergeben. Die Zusammenstellung und vertragsgemäße Übergabe aller diesbezüglichen Unterlagen erfolgt parallel.

Die Widmung umfasst somit folgende Verkehrsfläche gemäß Anlage 1, die im Eigentum der Hansestadt Lübeck steht.

 

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstücke:

Parkplatz an der Kantstraße in Höhe Maybachstraße

 

12

4/341

Die erstmalige Einstufung erfolgt nach §3 Abs.1, Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße - Parkplatz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

Alle Beteiligten im Rahmen des B-Planes 07.05.03 Kantstraße.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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