ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2012 der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck wird wie folgt festgestellt :

 

die Eröffnungsbilanz mit einer Summe von              1.829.523,55 Euro

die Abschlussbilanz mit einer Summe von              1.272.961,39 Euro

 

die Erträge mit einer Summe von                             8.270.539,19 Euro

die Aufwendungen mit einer Summe von              8.321.161,06 Euro

 

sowie

 

mit einem Jahresverlust in Höhe von                    50.621,87 Euro

 

Der Jahresverlust 2012 in Höhe von 50.621,87 Euro wird gemäß § 8 Abs. 6 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden Eigenbetriebsverordnung (EigVO) durch den städtischen Haushalt ausgeglichen.

 

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Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL) wurde gem. § 2 der Betriebssatzung nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden - Eigenbetriebsverordnung – EigVO geführt. Somit ist der Bürgerschaft gem. § 24 Abs. 1 und 2 der EigVO der Jahresabschluss vorzulegen und von der Bürgerschaft einschließlich der Behandlung des Jahresergebnisses festzustellen.

 

Der Jahresabschluss 2012 der GHL wurde im Auftrag des Landesrechnungshofes (LRH) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand-Gesellschaft für Handel und Industrie mbH. im Mai 2013 ordnungsgemäß geprüft. Die Schlussbesprechung erfolgte am 10. September 2013 im Beisein des Beteiligungscontrollings, der Stabsstelle Bilanzen, des Bereiches Buchhaltung und Finanzen und des Fachbereichscontrollings. Es wurde unter dem Datum 31. Mai 2013 folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Zu dem ihm vorgelegten Bericht hat der Landesrechnungshof keine eigenen Feststellungen gemacht. Die Kommunalaufsichtbehörde hat keine Einwendungen erhoben.

 

Der durch die GHL im Wirtschaftsjahr 2012 erwirtschaftete Jahresverlust in Höhe von 50.621,87 Euro ist gemäß § 8 Abs. 6 EigVO durch den städtischen Haushalt auszugleichen. Hiernach kann ein etwaiger Jahresverlust nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GHL wurde zum 31.12.2012 aufgelöst und in das GMHL, das nicht nach der EigVO geführt wird, integriert. Eine Finanzplanung im Sinne der EigVO wurde mithin gar nicht mehr aufgestellt. Der Jahresverlust ist durch die Gemeinde auszugleichen.

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 27. September 2012 wurde die Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL) mit Wirkung zum 31.12.2012 aufgelöst und in das städtische Gebäudemanagement (GMHL) integriert. Folgende Punkte wurden in dieser Sitzung beschlossen:

 

  1. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GHL wird gem. § 5 Abs.1 Nr.3 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein aufgelöst.
  2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck zur Aufhebung der Betriebssatzung der Gebäudereinigung der Hansestadt Lübeck (GHL) wird beschlossen.
  3. Der kommissarische Werkleiter wird zum 31.12.2012 abberufen.
  4. Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass die GHL (5.107) zum 01.01.2013 in den Bereich 5.651 – Gebäudemanagement eingegliedert wird.

 

Die Dienstleistung Gebäudereinigung und die Erbringung von hauswärterischen Leistungen werden somit seit diesem Zeitpunkt durch den Bereich 5.651 – Gebäudemanagement (GMHL) erbracht.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

X

X

1.201 - Haushalt und Steuerung

1.203 - Beteiligungscontrolling

 

Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 5 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 24 Abs. 1 u. 2 und § 8 Abs. 6 EigVO

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Der Jahresverlust aus 2012 in Höhe von

50.621,87 Euro wird durch den städtischen Haushalt ausgeglichen.

 

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