ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eilentscheidung des Bürgermeisters

 

 

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Siehe Rückseite

 

 

 

Bericht:

 

Zur Annahme eines Vergleichsvorschlags sind als empfehlende Gremien der Bauausschuss, der Hauptausschuss und als beschließendes Gremium die Bürgerschaft einzubeziehen. In der Verhandlung des Vergleichs mit der Fa. HC Hagemann GmbH & Co KG. wurde für die Hansestadt Lübeck ein einseitiges Einspruchsrecht ausbedungen, um die politischen Gremien angemessen beteiligen zu können.

Unter dem Aspekt einer kurzfristigen Beilegung des Rechtsstreits und damit verbundenen Zahlung der Vergleichssumme wurde der von der Klägerin vorgeschlagene Betrag um 25.000 EUR reduziert. Im Gegenzug wurde die einseitige Einspruchsfrist der Hansestadt Lübeck zu dem Vergleich auf den 30.06.2013 befristet.

Die nächste Bürgerschaftssitzung am 20.06.2013 war eine konstituierende Sitzung. Damit war die nächste Bürgerschaftssitzung zur Beschlussfassung erst am 29.08.2013 zu erreichen und damit nach der Einspruchsfrist.

Deswegen wurde mit der Empfehlung des Bauausschusses vom 17.06.2013 um eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gebeten. Der Hauptausschuss am 18.06.2013 war abgesagt worden und konnte daher nicht erreicht werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 - Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Durch die Beendigung des Rechtsstreits entstehen keine Betroffenheiten für Kinder und Jugendliche.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (ist in der Anlage 1 der ursprünglichen Beschlussvorlage VO/2013/00614 enthalten)

 

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Anlagen

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