ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00787

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zu

beschließen:

1. Der Einspruch von Herrn Georg Kuschke gegen die Gültigkeit der Wahl wird zurückgewiesen.

2. Die Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der vom Gemeindewahlausschuss am 31.05.2013 festgestellten und am 04.06.2013 amtlich bekanntgemachten Fassung für gültig erklärt.

 

 

 

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Als Anlage 1 – 6 beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Gemeindewahlleiter

1.102.2 Logistik, Statistik und Wahlen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

 

 

 

 

 

 

vorgeschrieben durch: Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten in Höhe der Entschädigungen nach § 24 GO i.V.m. § 14 Hauptsatzung

 

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Anlagen

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