ALLRIS - Auszug

29.08.2013 - 10.4 Feststellung der Gültigkeit der Bürgerschaftswa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zu

beschließen:

1. Der Einspruch von Herrn Georg Kuschke gegen die Gültigkeit der Wahl wird zurückgewiesen.

2. Die Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der vom Gemeindewahlausschuss am 31.05.2013 festgestellten und am 04.06.2013 amtlich bekanntgemachten Fassung für gültig erklärt.

 

 

 

 

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BM Rathcke gibt Bekannt, dass der Wahlprüfungsausschuss einstimmig wie vorgeschlagen beschlossen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

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Anlagen zur Vorlage

 

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