ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2013/00564

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft von BM Katja Mentz

 

 

 

Reduzieren

Frage 1:

 

Wer trägt die Kosten der Calibrierungsflüge, die für Instrumenten-Anflüge mit ILS Cat I und

Cat II am Flughafen erforderlich sind?

 

Antwort:

Die Kosten für die halbjährig regulären Vermessungen des ILS werden, wie im Mietvertrag über die vermieteten Wirtschaftsgüter geregelt, von der Yasmina Flughafenmanagementgesellschaft als Betreiberin des Flughafens Lübeck getragen.

 

Frage 2:

 

Ist das öffentlich geförderte Instrumentenlandesystem CAT II funktionsfähig und in Betrieb genommen worden?

 

Antwort:

 

Das ILS ist aufgebaut und betriebsbereit.  Eine Inbetriebnahme konnte noch nicht erfolgen. Das liegt an den zeitaufwendigen Abstimmungsverfahren der verschiedenen beteiligten Luftsicherheitsbehörden; es fehlt noch die endgültige Betriebsgenehmigung der Luftaufsichtsbehörde des Bundes.

 

 

Frage 3

 

Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe gibt es für die Betriebsuntauglichkeit des ILS und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?

 

 

 

Antwort:

 

Es fehlt noch die endgültige Genehmigung durch das BAF – Bundesamt für Flugsicherung

 

 

 

Frage 4 :

 

Welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel für das ILS CAT II bezüglich seiner zeitweiligen oder dauerhaften Betriebsuntauglichkeit?

 

 

Antwort:

 

Keine; nach entsprechender Genehmigung wird das ILS in Betrieb genommen. Damit ist der Zweck der öffentlichen Förderung erfüllt.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren