Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2013/00564
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung m 21.03.2013
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Aug 29, 2013
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Frage 1:
Wer trägt die Kosten der Calibrierungsflüge, die für Instrumenten-Anflüge mit ILS Cat I und
Cat II am Flughafen erforderlich sind?
Antwort:
Die Kosten für die halbjährig regulären Vermessungen des ILS werden, wie im Mietvertrag über die vermieteten Wirtschaftsgüter geregelt, von der Yasmina Flughafenmanagementgesellschaft als Betreiberin des Flughafens Lübeck getragen.
Frage 2:
Ist das öffentlich geförderte Instrumentenlandesystem CAT II funktionsfähig und in Betrieb genommen worden?
Antwort:
Das ILS ist aufgebaut und betriebsbereit. Eine Inbetriebnahme konnte noch nicht erfolgen. Das liegt an den zeitaufwendigen Abstimmungsverfahren der verschiedenen beteiligten Luftsicherheitsbehörden; es fehlt noch die endgültige Betriebsgenehmigung der Luftaufsichtsbehörde des Bundes.
Frage 3
Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe gibt es für die Betriebsuntauglichkeit des ILS und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?
Antwort:
Es fehlt noch die endgültige Genehmigung durch das BAF – Bundesamt für Flugsicherung
Frage 4 :
Welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel für das ILS CAT II bezüglich seiner zeitweiligen oder dauerhaften Betriebsuntauglichkeit?
Antwort:
Keine; nach entsprechender Genehmigung wird das ILS in Betrieb genommen. Damit ist der Zweck der öffentlichen Förderung erfüllt.
