ALLRIS - Auszug

29.08.2013 - 7.1.1 Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz g...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Antwort:

Frage 1:

Wer trägt die Kosten der Calibrierungsflüge, die für Instrumenten-Anflüge mit ILS Cat I und

Cat II am Flughafen erforderlich sind?

 

Antwort:

Die Kosten für die halbjährig regulären Vermessungen des ILS werden, wie im Mietvertrag über die vermieteten Wirtschaftsgüter geregelt, von der Yasmina Flughafenmanagementgesellschaft als Betreiberin des Flughafens Lübeck getragen.

 

Frage 2:

Ist das öffentlich geförderte Instrumentenlandesystem CAT II funktionsfähig und in Betrieb genommen worden?

 

Antwort:

Das ILS ist aufgebaut und betriebsbereit.  Eine Inbetriebnahme konnte noch nicht erfolgen. Das liegt an den zeitaufwendigen Abstimmungsverfahren der verschiedenen beteiligten Luftsicherheitsbehörden; es fehlt noch die endgültige Betriebsgenehmigung der Luftaufsichtsbehörde des Bundes.

 

Frage 3

Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe gibt es für die Betriebsuntauglichkeit des ILS und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?

 

Antwort:

Es fehlt noch die endgültige Genehmigung durch das BAF – Bundesamt für Flugsicherung

 

Frage 4 :

Welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel für das ILS CAT II bezüglich seiner zeitweiligen oder dauerhaften Betriebsuntauglichkeit?

 

Antwort:

Keine; nach entsprechender Genehmigung wird das ILS in Betrieb genommen. Damit ist der Zweck der öffentlichen Förderung erfüllt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

 

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