ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke / Moislinger Allee – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

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siehe Anlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

Berührte Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange

 

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach  3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von
Kindern und Jugendlichen durch diesen
Bauleitplan nicht im besonderen Maße
berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

Die Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe
der Gemeinde nach dem BauGB.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein. Der Hansestadt Lübeck entstehen
keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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