ALLRIS - Auszug

19.03.2013 - 5.3 Bebauungsplan 03.10.00 - Stadtwerke / Moislinge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Nachfrage von Herrn Zander zum Zeitplan für die Fertigstellung des Neubaus beantwortet Herr Fritz, GF Stadtwerke Lübeck. Der planmäßige Einzug in das neue Gebäude ist zum 31.12.2014 vorgesehen.

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Beschlussvorschlag:

 

1.     Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke / Moislinger Allee – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

2.     Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

3.     Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 2 Enthaltungen), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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