ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2013/00330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bestätigt ihren Beschluss vom 21.06.2012, dass die

vorübergehende Beschäftigung bei der Hansestadt Lübeck gemäß § 2 und § 3

der Eckpunkte für einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmersicherung

Put-Option“ (Stand 20.6.2012) für die betroffenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer als ein persönlicher Anspruch gegenüber der Hansestadt Lübeck abzusichern ist und für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einklagbar sein muss.

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Erfolgt mündlich

 

 

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