ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 5.22.1 Interfraktionell Bü90/DIEGRÜNEN, DIE LINKE und ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Dieser Antrag wurde nicht beraten und wird der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung entgegen gebracht.

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Beschluss:

Die Bürgerschaft bestätigt ihren Beschluss vom 21.06.2012, dass die

vorübergehende Beschäftigung bei der Hansestadt Lübeck gemäß § 2 und § 3

der „Eckpunkte für einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmersicherung

Put-Option“ (Stand 20.6.2012) für die betroffenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer als ein persönlicher Anspruch gegenüber der Hansestadt Lübeck abzusichern ist und für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einklagbar sein muss.

 

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