ALLRIS - Auszug

17.06.2014 - 5.3.2 Bärenklau

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Wortprotokoll

Herr Möller berichtet, dass die Lübeck Port Authority hier keine Flächen in ihrer Verwaltung und auch keine Zuständigkeit habe. An der beschriebenen Stelle seien die Kanaltrave bzw. der Elbe-Lübeck-Kanal in der Verwaltung des Bundes, Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA), die Trave als Gewässer 1. Ordnung im Eigentum des Landes. Beim WSA sei daraufhin nachgefragt worden, die Antwort stehe noch aus.

 

Weiterhin berichtet er über das Vorkommen und die Behandlung des Riesenbärenklaus aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde.[1]

 

Frau Menorca fragt nach, an wen man sich bei Sichtung des Bärenklaus wenden könne.  Herr Möller antwortet, dass man sich hier an die Servicetelefonnummer des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) wenden könne.

 

 


[1] Anlage 3

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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