Veröffentlicht am 24.10.2022

Einwohner:innenversammlung 2022 in Lübeck

Stadtpräsident Klaus Puschaddel lädt Lübecks Bürger:innen am 3. November 2022 in die MuK

Lübecks Stadtpräsident Klaus Puschaddel lädt zur diesjährigen Einwohner:innenversammlung am Donnerstag, 3. November 2022, von 18 bis circa 20 Uhr in die Rotunde der Musik- und Kongresshalle (MuK) ein. Einlass ist ab 17.30 Uhr über den landseitigen Eingang Willy-Brandt-Allee.

Durch diese Versammlung erhalten Lübecker:innen die Möglichkeit, sich über wichtige Themen in der Stadt zu informieren und durch eigene Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft aktiv am Geschehen in der Hansestadt Lübeck mitzuwirken.

Die Einwohner:innenversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den Einwohner:innen beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann allerdings die Bürgerschaftsmitglieder.

An der Einwohner:innenversammlung können alle Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben, auch ihren Zweitwohnsitz.

Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Dazu ist am Eingang der MuK der Personalausweis oder eine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohner:innen die Stimmkarten ausgehändigt werden können. Für Einwohner:innen mit Zweitwohnsitz in Lübeck ist es erforderlich, sich mit der Anmeldebestätigung auszuweisen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, kann diese im Bereich Meldewesen beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter luebeck.de.

Für die diesjährige Einwohner:innenversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1.     Begrüßung durch den Stadtpräsidenten

2.     Regularien
2.1   Einreichung von Vorschlägen und Anregungen
2.2   Abstimmung über Aufnahme der eingereichten Vorschläge und Anregungen auf die Tagesordnung

3.     Vortrag des Bürgermeisters zu aktuellen Themen
3.1   Solide Finanzen in bewegten Zeiten/ Investitionsschwerpunkte 2023
3.2   Auswirkungen und Hilfe aufgrund der Gasmangellage und Strompreisentwicklung

4.     Abstimmung über die unter TOP 2 eingereichten Anträge/ Anregungen/ Vorschläge


Der Stadtpräsident leitet die Versammlung. Für einen geordneten und reibungslosen Ablauf der Versammlung ist Folgendes zu beachten:

· Themen einer Einwohner:innenversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohner:innenversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.

· Unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 – Regularien – haben Einwohner:innen die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Hierzu steht ein Formular zur Verfügung, das Teilnehmende entweder beim Einlass erhalten oder vorab unter folgendem Link im Internet herunterladen können:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/buergerschaft/einwohnerversammlung.html

· Der Antrag wird dann in der Veranstaltung der Sitzungsleitung übergeben für das weitere Verfahren. Es können natürlich auch mehrere Vorschläge/Anregungen eingebracht werden. Sofern mindestens 1/3 der stimmberechtigten anwesenden Einwohner:innen mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind (TOP 2.2), wird die Tagesordnung um das Thema ergänzt.

· Unter TOP 4 wird dann über die eingereichten und angenommenen Vorschläge abgestimmt. Ein Vorschlag bzw. eine Anregung gilt als beschlossen und wird der Bürgerschaft zur weiteren Behandlung vorgelegt, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diesem Vorschlag bzw. dieser Anregung zugestimmt haben.

· Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort melden. Das Wort wird durch die Sitzungsleitung in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.

· Es wird offen durch Heben der Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten sind im Eingangsbereich gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung erhältlich.

· Über die Einwohner:innenversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann oder online abrufbar ist unter www.luebeck.de/einwohnerversammlung

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Büro der Bürgerschaft gern zur Verfügung.

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit Covid 19 wird das Tragen einer FFP2-Maske in der MuK angeordnet (auf den Sitzplätzen kann diese abgenommen werden).

Auf das Mitbringen von großen Taschen und Rucksäcken sollten die Teilnemer:innen zudem möglichst verzichten, da der anwesende Sicherheitsdienst ansonsten eine Taschenkontrolle durchführen wird.

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