Dienstleistungen von A-Z

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Sofern eine Karteikartenabschrift benötigt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de mit folgenden Angaben:

  • Betreff:  „Karteikartenabschrift“ oder „KKA“
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift der betroffenen Person

Die Karteikartenabschriften werden ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Hansestadt Lübeck per Post verschickt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Zwangsumtausch: 
Zum Umtausch der Fahrerlaubnis kann ein Termin in der Fahrerlaubnisbehörde Schlutuper Straße 14 gebucht werden.  (https://hltermin.luebeck.de/termine/select2?md=4)
Hierfür wurde im Terminbuchungssystem für den Bereich Bürgerservice Fahrerlaubnisbehörde "gesetzlicher Führerschein Zwangsumtausch “ erstellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein im Original
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

  • Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild (Größe 35mm x 45mm) mit, das nicht älter als 6 Monate ist, da sich kein Fotoautomat in der Fahrerlaubnisbehörde befindet.
  • bisheriger Führerschein
  • gültiger Personalausweis bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis ODER Reisepass i.V.m. mit Meldebescheinigung der aktuellen Adresse
  • EC- oder Kreditkarte
  • Abschrift aus der Führerscheinkartei ( Karteikartenabschrift ) sofern der Führerschein nicht in Lübeck erworben wurde oder per Mail direkt an ordnungsamt@luebeck.de schicken.
    Bitte beachten Sie: : Inhaber:innen deutscher EU-Kartenführerscheine, die nach dem 01.01. 1999 ausgestellt wurden, benötigen keine Karteikartenabschrift, da diese bereits im zentralen Register beim KBA gespeichert sind und abgerufen werden können.
    Für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999  ausgestellt wurden, ist hingegeben eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich, insbesondere wenn der Führerschein nicht in Lübeck ausgestellt wurde.

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?
  • GebührVorkasse: neinGrundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an.

    Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
    Gebührenverordnung

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Es fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € (incl. Versand nach Hause) an. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004: 19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033

 

  • Geltungsdauer: 15 JahreDie Geltungsdauer gilt für Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt sind.
Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

4 Wochen

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.