Bericht öffentlich - 20/0284
Grunddaten
- Betreff:
-
Meesenring - Barrierearme Optimierung des Fußverkehrs
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Aug 17, 2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Aug 25, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Aug 27, 2026
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Anlass:
Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss VO/2023/12437-02-01, „5.2 Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring vom 27.09.2023“ sollen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen verbessert werden.
Mit dem Antrag VO/2024/13273-01 wird die Verwaltung beauftragt, die barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring einzuplanen.
Der vorliegende Bericht informiert über die geplante Maßnahme.
Bericht:
- Bestand
Die Straße „Meesenring“ bezeichnet die Ringerschließung des Geländes der ehemaligen „Meesen-Kaserne“, im Stadtteil Lübeck St. Gertrud. Das Areal dient sowohl der Wohnnutzung als auch öffentlichen und gewerblichen Zwecken.
Im östlichen Teil des Meesenring, sind öffentliche Anlaufstellen der Landespolizei, der Hansestadt Lübeck sowie Dritter untergebracht. Diese Institutionen werden durch eine Jugendverkehrsschule, medizinische Einrichtungen sowie Geschäfte der lokalen Nahversorgung flankiert.
Die bestehenden Gehwege sind lediglich einseitig angelegt und führen entlang der Bebauung. Die Oberfläche der Gehwege ist in Klinker-Pflastersteinen ausgeführt. Im Bereich Meesenring 5 – 9, ist die Fahrbahn in Großstein-Granitpflaster, in ungebundener Weise, befestigt und weist starke Unebenheiten sowie ein unregelmäßiges Fugenbild auf.
Die Fläche im Innenbereich des Meesenrings dient verschiedenen Funktionen wie dem ruhenden Verkehr sowie Erholungs- und Freizeitflächen und weist darüber hinaus Zufahrten auf.
Die örtlichen Gegebenheiten werden den heutigen Ansprüchen an eine barrierefreie Straßenquerung nicht gerecht und sind barrierearm zu verbessern.
- Planung
In einem mündlichen Bericht, im November 2024, stellte die Verwaltung dem Bauausschuss den bisherigen Sachstand vor. Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass ein Gesamtausbau, wie in der Kantstraße, aufgrund fehlender Kapazitäten nicht zu leisten ist. In einem ersten Schritt sollen barriereärmere Querungshilfen geschaffen werden.
Zur Verbesserung der Gehwege und der Oberfläche wurden insgesamt drei mögliche Bauweisen geprüft, zwei davon allerdings verworfen.
Am Meesenring wurden an drei Einmündungen (Straße 246, 247 und 248) Lösungen (Q1, Q4 und Q5) untersucht, um die Oberfläche im östlichen Bereich zu verbessern. Außerdem wurden zwei Querungen quer über die Meesenring-Fahrbahn (Q2 und Q3) betrachtet:
Die Querung Q2 verbindet den Bereich der Nahversorgung und das Bürgerservicebüro St. Gertrud mit dem „Großen Meesenplatz“, der sowohl als Parkplatz als auch regelmäßig als Fläche für den Wochenmarkt genutzt wird.
Die Querung Q3 soll den östlichen Gehweg mit der Jugendverkehrsschule verbinden.
Insgesamt werden mit dieser Maßnahme fünf Querungsstellen für Zufußgehende verbessert.
Abbildung 1: Lageplan mit den geplanten fünf Querungen
Das geplante Verfahren „Austausch Pflasterfläche gegen Asphaltfläche“ im Querungsbereich bietet für Zufußgehende mit einer Asphaltoberfläche einen nahezu barrierefreien Belag, der die Begehbarkeit mit Gehhilfe, fahrbaren Mobilitätshilfen oder einem Langstock komfortabel verbessert.
Die Oberfläche der barrierearmen Querungen hebt sich durch ihre Struktur und den Farbtonkontrast von den übrigen Flächen, die in gleicher Ebene liegen, ab. Der Belagswechsel in den abgegrenzten Fahrbahnbereichen sorgt für eine erhöhte Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs im Straßenraum. Dies kann zu einer verbesserten Verkehrssicherheit führen.
Bereits im Zuge von früheren Arbeiten wurde der Pflasterbelag, an verschiedenen Stellen der Fahrbahn des Meesenrings, durch Asphalt ersetzt. Der Einbau des neuen Oberflächenmaterials erfordert einen Eingriff in den Bestand.
Die vorhandenen Bordsteine werden größtenteils weiterverwendet und angearbeitet. Sofern technisch nötig, werden diese stellenweise durch Rundborde ersetzt.
Abbildung 2: Querung in Asphalt
- Kosten und geplante Bauzeit
Im Rahmen des Entwurfes wurde im März 2026 eine (Bau-)Kostenschätzung erarbeitet. Die ausgewiesenen Kosten enthalten die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Baukosten von 40.000,00 EUR brutto. Die Baumaßnahme soll im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen und im Spätsommer 2026 beginnen.
Die Bauzeit für die oben beschriebenen Maßnahmen wird nach derzeitigem Stand mit ca. 2 Wochen bei optimalen Witterungsbedingungen veranschlagt. Während der Bauzeit können die Gehwegbeziehungen und Querungen teilweise durch die temporäre Umleitung des Fußverkehrs über die zu sperrenden Senkrechtparkplätze gegenüber aufrechterhalten werden. Die Umleitung des Radverkehrs und motorisierten Individualverkehrs ist jederzeit über die Parallelfahrbahnen sowie den westlichen Meesenring möglich. Hierdurch können die Beeinträchtigungen für Einsatzfahrten, die Nahversorgung und Weitere während der Bauzeit möglichst geringgehalten werden. Im Zuge der Maßnahme ist nicht auszuschließen, dass es zu Änderungen der zuvor beschriebenen Verfahrensweise kommen kann.
- Ergänzende Maßnahme zur umfassenden Optimierung des Fußverkehrs im Meesenring
Die damalige „Meesen-Kaserne“ wurde im 19. Jahrhundert als „Kaserne an der Marlistraße“ in Betrieb genommen. Zwischen östlichem Meesenring und Marlistraße ist derzeit keine Gehwegverbindung im Süden des Meesenrings vorhanden, somit keine direkte Verbindung zum „Kaufhof“, Knotenpunkt Marlistraße/Walderseestraße/Schlutuper Straße.
Um eine direkte Anbindung für den Fußverkehr zu entwickeln, wurde das städtische Grundstück 4/242, im Weiteren als „Kleiner Meesenplatz“ genannt, näher betrachtet. Derzeit wird die unbefestigte und stark verworfene Fläche ungeordnet mit bis zu 20 Fahrzeugen zeitgleich beparkt. Gleichzeitig dient die Fläche den benachbarten öffentlichen Institutionen im Notfall als Sammelstelle Brandschutz.
Abbildung 3: Luftbild 2025 vom „wild“ beparkten Grundstück 4/242, „Kleiner Meesenplatz“
Abbildung 4: Wildes Parken auf dem „Kleinen Meesenplatz“
Mit Fokus auf die barrierearme Erschließung der zuvor beschriebenen Maßnahmen und zur Stärkung der Verbindung zum Kaufhof, einem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit Anbindung an den ÖPNV, Taxen und weiteren zentralen Orten des täglichen Bedarfs (Banken, Fach-Praxen, Nahversorgung), hat die Verwaltung den Anschluss zwischen dem Gehweg entlang der Hausnummer 9 und der Marlistraße geprüft. Ergebnis ist, eine Verbindung über den kleinen Meesenplatz herzustellen.
Abbildung 5: Untersuchung „Kleiner Meesenplatz“, minimale Variante der Gehwegverbindung ohne geordnetem Parken
Die relativ schnell umsetzbare Variante sieht vor, die Gehwegverbindung des „Kleinen Meesenplatzes“ an die angrenzende Stellplatzanlage anzubinden. Der Gehweg wird in richtlinienkonformer Breite hergestellt und beidseitig durch Überhangstreifen aus Kleinpflaster ergänzt, um den Verkehrsraum der zu Fußgehenden gegenüber parkenden Fahrzeugen zu sichern.
Ziel dieser Variante ist ausschließlich die verkehrliche Anbindung des Fußverkehrs. Die übrigen unbefestigten Flächen, die derzeit teilweise ungeordnet zum Parken genutzt werden, bleiben unverändert. Durch den Bau des Gehwegs entfallen voraussichtlich drei Parkplätze. Die Umsetzung erfolgt in vereinfachter Bauweise.
Aufgrund der starken Querneigungen im Gehwegbereich ist die Querung Q6 nur südlich der zweiten Eingangstür der Hausnummer 9 möglich. Diese wird entsprechend der Querungen Q1 bis Q5 ausgestaltet.
Im Bereich der Querung Q7 wird gleichermaßen verfahren, indem das Großsteinpflaster in der Fahrbahn durch Asphalt ersetzt wird. Der bestehende Walnussbaum auf der Westseite des Platzes an der Querung Q7 bleibt erhalten und wird geschützt.
Abbildung 6: Großer Walnussbaum am „Kleinen Meesenplatz“, direkt an der Querung
Die Kosten für diese Maßnahmenvariante belaufen sich laut Kostenermittlung auf 35.000,00 EUR brutto. Die Verwaltung beabsichtigt, die neue Gehweganlage zeitgleich mit den Querungen Q1 bis Q5 aus dem ursprünglichen Gremienauftrag im Bereich Meesenring 5 – 9 umzusetzen, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und technischen Möglichkeiten bei der Ausführung realisierbar ist. Auf diese Weise erhält das Meesenring-Areal eine konsequente barrierearme Fußverkehrsanbindung an das Hauptstraßennetz.
- Fazit
Die geplante Maßnahme verbessert die barrierearme und komfortable Erreichbarkeit wichtiger Ziele im Meesenring, wie öffentliche Einrichtungen, medizinische Angebote und Nahversorgung. Sie schafft eine bauliche Verbesserung der Begehbarkeit und ermöglicht eine sichere Querung für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Menschen mit Behinderung.
Die Umsetzung kann im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen und verursacht nur geringe Verkehrsbeeinträchtigungen während der Bauzeit. An den Bauenden wird die Maßnahme nahtlos an den Bestand angeschlossen. Die Herstellung der Querungen erfolgt im laufenden Jahr.
Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Die geplante Gehwegverbindung über den „Kleinen Meesenplatz“ zur Marlistraße (auf Höhe des Kaufhofs) wird spätestens im Frühjahr 2027 ausgeführt um einen möglichst zusammenhängenden Ausbau zu erreichen.
- Finanzielle Auswirkungen (siehe auch Anlage 1)
Die Gesamtkosten der beschriebenen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 75.000 EUR. Hierzu werden Mittel des Sachkontos 5221007 Sanierung Rad-/Gehwege/BHS genutzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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591,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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