ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0276

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Die Abteilung Landesplanung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein stellt aktuell die Regionalpläne neu auf. Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für Teilräume des Landesgebietes. Die Landesfläche von Schleswig-Holstein ist in drei Planungsräume unterteilt. Die Hansestadt Lübeck liegt gemeinsam mit allen schleswig-holsteinischen Kreisen der Metropolregion Hamburg im Planungsraum III.

 

Gemeinsam mit dem Landesentwicklungsplan macht der Regionalplan verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Nach §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

 

Die Landesplanung hat mittlerweile die dritten Entwürfe für die Regionalpläne veröffentlicht. Die Unterlagen des dritten Entwurfs für den Planungsraum III können auf der Webseite https://bolapla-sh.de/ eingesehen werden. Zur Erstellung der städtischen Stellungnahme wurden alle betroffenen Bereich der Hansestadt Lübeck beteiligt.

 

Da es sich bereits um den dritten Entwurf des Regionalplans handelt, beschränkt sich die Stellungnahme weitgehend auf grundsätzliche Anmerkungen. Wesentliche inhaltliche Unterschiede zu den vorangegangenen Stellungnahmen bestehen nicht.

 

Die Stellungnahme zum ersten Entwurf wurde am 20.11.2023 (VO/2023/12654) und die Stellungnahme zum zweiten Entwurf wurde am 21.07.2025 (VO/2025/14372) vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen.

 

 

Bericht:

Im Anhang befindet sich die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zum dritten Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III.

 

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Anlagen

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