ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Budgetverträge und beschiedenen Zuwendungen, welche unter die Regelung des Haushaltsbegleitbeschlusses (VO/2025/14306-01-01 Ziffer 2) fallen, unter Beibehaltung der jeweils geltenden Rahmenbedingungen um ein Jahr zu verlängern.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, im laufenden Jahr die weiteren Gespräche und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen, Politik und Vertragspartnern fortzuführen sowie den zuständigen Gremien anschließend eine weitergehende Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

 

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Begründung:

 

Die derzeit bestehenden Budgetverträge und beschiedenen Zuwendungen laufen überwiegend zum Ende des Haushaltsjahres 2026 aus. Soweit einzelne Verträge hiervon abweichende Laufzeiten aufweisen, sollen diese ebenfalls im Rahmen der vorgesehenen Übergangsregelung berücksichtigt werden.

 

Am 14.04.2026 fand die erste Sitzung der AG Budgetverträge statt, in der die zukünftige Ausgestaltung der Budgetverträge der freien Träger gem. den Vorgaben des Haushaltsbegleitbeschlusses erörtert wurde (vgl. VO/2025/14306-01-01 Ziffer 2). Im Ergebnis bestand Einvernehmen darüber, dass eine kurzfristige grundlegende Neuordnung der Vertragsstrukturen derzeit nicht sachgerecht umsetzbar ist und daher eine befristete Verlängerung der bestehenden Verträge angezeigt erscheint.

 

Die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt eingebracht, da der ursprüngliche Auftrag zur inhaltlichen Überprüfung und möglichen Neuausrichtung der Budgetverträge innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Im Verlauf des Verfahrens hat sich gezeigt, dass insbesondere aufgrund der Vielzahl betroffener Vertrags- und Förderstrukturen sowie der damit verbundenen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen weiterer Abstimmungs- und Klärungsbedarf besteht.

Hinzu kommen laufende Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene, deren Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Budgetverträge derzeit noch geprüft werden. Vor diesem Hintergrund war eine abschließende Bewertung und Erarbeitung einer belastbaren Gesamtregelung bislang nicht möglich, sodass zunächst eine Übergangsregelung erforderlich ist.

 

Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungserbringung und zur Vermeidung von Unterbrechungen bestehender Angebote und Maßnahmen sollen die derzeit gültigen Budgetverträge und beschiedenen Zuwendungen, welche unter die Regelung des Haushaltsbegleit-beschlusses (VO/2025/14306-01-01 Ziffer 2) fallen,  daher zunächst unverändert um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die vorgesehene Übergangsregelung dient zugleich der Gewährleistung von Handlungs- und Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

Im Laufe des Jahres 2026 werden hierzu weitere Gespräche und Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen, freien Trägern sowie politischen Vertreter:innen geführt. Ziel bleibt die Entwicklung einer langfristig tragfähigen, rechtssicheren und bedarfsgerechten Vertrags- und Finanzierungsstruktur.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die konkreten finanziellen Auswirkungen der Vertragsverlängerungen werden im weiteren Verfahren sowie im Rahmen der Haushaltsplanungen und -beratungen für das Jahr 2027 konkretisiert und gesondert dargestellt.

 

Die erforderlichen Mittel sind vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlussfassungen im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

 

Weiteres Verfahren:

 

Die weiteren fachlichen und politischen Beratungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Budgetverträge werden im Laufe des Jahres gem. den Vorgaben fortgeführt. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der laufenden Abstimmungen sowie die sich ggfls. aus veränderten rechtlichen oder finanziellen Rahmenbedingungen ergebenden Auswirkungen in den weiteren Prozess einbeziehen.

Über den Fortgang des Verfahrens und sich hieraus ggfls. ergebende weitere Entscheidungsbedarfe werden die zuständigen politischen Gremien entsprechend beteiligt.

 

 

 

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