ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2026/14842-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Abweichend vom Haushaltsbegleitbeschluss VO/2025/14306-01-01 beträgt die jährliche Hundesteuer

 

·         156 Euro je Hund

·         684 Euro je als gefährlich eingestuftem Hund

 

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in der Fassung vom 27.11.2020 wird entsprechend geändert.

 

Weiterhin ist die Steuerbefreiung § 6, Nr. 6 insoweit zu ändern, dass Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht waren, ab dem Tag der Anschaffung für die Dauer von 36 Monaten einmalig für einen Hund pro Haushalt von der Steuer befreit werden.

 

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Begründung:

 

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