ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 20/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt den Solarleitfaden unter Beachtung der daraus resultierenden Änderungen und der folgenden Punkte zu überarbeiten: 

  1. In den jeweiligen Abschnitten sind die Kontaktdaten der für Beratung oder Genehmigung zuständigen Stellen der Verwaltung zu hinterlegen. 
  2. Für Fälle, die einer Baugenehmigung bedürfen, sind Ausführungsformen, die generell genehmigungsfähig sind, voranzustellen. Andere Ausführungsformen sind als Empfehlung zu kennzeichnen. 
  3. Ggf. Für Beratung oder Abstimmung erforderliche Unterlagen sind zu benennen. 
  1. Die obige Festlegung gilt entsprechend auch für den in Erarbeitung befindlichen Leitfaden für Wärmepumpen. 
  1. Eine Veröffentlichung der Leitfäden erfolgt erst nach Freigabe durch die politischen Gremien. 
  1. Die Bürgerschaft begrüßt ausdrücklich, dass seitens der Verwaltung auch weiterhin Beratungsangebote zur Gestaltung von Anlagen gemacht werden. 

 

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Begründung:

Der Leitfaden soll Bürger:innen als pragmatische, ohne Vorkenntnisse verwendbare Übersicht zur Identifikation zuständiger Verwaltungsstellen und ggf. erforderlicher Unterlagen dienen. Wo Genehmigungen erforderlich sind, ist der Prozess darzustellen. 
Er soll die Fragen beantworten:  

 
Für was spreche ich wen an? 
In welcher Form? 
Was ist garantiert genehmigungsfähig? 
Welche Beratungsangebote stehen mir zur Verfügung? 

 

 

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