ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das mit einem bis zum 31.12.2026 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Andreas Sager belastete Grundstück in Lübeck, Beim Stadthof 34 ist vorzeitig mit dem Erbbauberechtigten um 40 Jahre zu verlängern.
     
  2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 219.715,60 EUR (= 4.394,31 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 dargestellt.
     
  3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge, sind von dem Erbbauberechtigten zu tragen.
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Begründung:

Mit Schreiben vom 06.02.2025 wurde der Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechts informiert.

Der Erbbauberechtigte erklärte am 30.12.2025, dass er das Erbbaurecht um 40 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchte.

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.

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Anlagen

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