Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14727
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von beratenden bürgerlichen Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung und der Initiative Inklusion
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Dec 4, 2025
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Beschlussvorschlag
Kreiselternvertretung (KEV) – gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe a der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:
Frau Elisabeth Plesmann wird als Nachfolgerin von Frau Tanja Friede als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Stadtelternvertretung (SEV) – gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe e der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:
Frau Kristina Aberle wird als Nachfolgerin von Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Herrn Kai Westphal wird als Nachfolger von Frau Elisabeth Plesmann als stellvertretendes, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Initiative Inklusion (Init. Inkl.) – gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe d der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:
Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah wird als Nachfolgerin von Frau Anna Beitel als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Initiative Inklusion in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Frau Anna Beitel wird als Nachfolgerin von Frau Mandy Schellbach als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Initiative Inklusion in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Frau Friede (KEV), Frau Benecke-Benbouabdellah (SEV), Frau Plesmann (SEV), Frau Beitel (Init. Inkl.) und Frau Schellbach (Init. Inkl.) haben ihre Mandate als bisherige Vertreterinnen im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und sind zurückgetreten. Durch diese Rücktritte ist es notwendig die frei gewordenen Mandate neu zu besetzen.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung und der Initiative Inklusion.
Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Plesmann, Frau Aberle und Frau Benecke-Benbouabdellah als beratende Mitglieder und Herrn Westphal und Frau Beitel als stellvertretende bratende Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.
Sie sind von der Bürgerschaft zu berufen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||
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| § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| x | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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