ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2025/14306-12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

-          Der in der Anlage 8 der o.g. Vorlage unter der lfd. Nr.50 aufgeführte Ansatz „Einführung einer Übernachtungssteuer“ wird nicht weiterverfolgt.

 

-          Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Berücksichtigung der sich aus den anstehenden Änderungen bei der Kommunalabgabenordnung ergebenden Möglichkeiten, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Juni 2026 die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung einer Weltkulturerbe-Abgabe zu schaffen.

 

-          Zweck der Abgabe soll die (Teil)Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur sowie von Projekten sein, die in engem Zusammenhang mit dem Status der Lübecker Altstadt als Weltkulturerbe stehen.

 

-          Die Abgabe soll Anwendung finden auf alle Übernachtung von Gästen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet von Lübeck mit Ausnahme des Ortsteils Travemünde (inkl. Priwall).

 

-          Es sind verschiedene Möglichkeiten der Abgabenhöhe darzustellen (z.B. Fixbetrag analog Kurabgabe, %-Satz auf den Übernachtungspreis, etc.) und der Bürgerschaft eine Vorzugsvariante aus Sicht der Verwaltung darzulegen. Zielgröße für das jährliche Aufkommen der Abgabe: ca. 4 Mio. Euro p.a.

 

-          Gültigkeit und Erhebung der Abgabe ist für den Beginn des 4. Quartals 2026 anzustreben. Dem entsprechend ist für 2026 ein Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro als Ertrag in den Haushalt einzustellen.


 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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