ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. r das im Stadtteil St. Lorenzd an der Straße Im Grund im Bereich zwischen der Straße Am Traveeck und dem Talweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan               (Anlage 1) umgrenzte ehemalige Spielplatzgrundstück wird der Bebauungsplan 22.25.00               Buntekuh / Im Grund - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten               Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 22.25.00 im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einem Doppel- und einem Einzelhaus geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Einstellen der Unterlagen in das Internet, sowie in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 

 

 

 


 

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 Siehe Anlage 2
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

5.691 Lübeck Port Authority

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüberhinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 6 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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