ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft nimmt die Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE) und das damit verbundene Gesamtfinanzierungskonzept (Anlage Bericht nebst Anlagen) zustimmend zur Kenntnis.
 

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Mit Beschluss vom 29.02.2024 beauftragte die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck die Verwaltung zur Vorlage eines Gesamtfinanzierungskonzepts im Hinblick auf die Umsetzung der Neubauplanungen im Rahmen der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtunen (SIE).

 

Der beigefügte Bericht nebst Anlagen setzt diesen Beschluss um und stellt sowohl die finanziellen Auswirkungen der gesamthaften Umsetzung der Neubauplanungen dar als auch die Möglichkeiten, die sich daraus für die Erreichung der weiteren Ziele der Konzeption 2030 ergeben.

 

Wie aus dem Bericht ersichtlich, beabsichtigen die SIE im Rahmen einer schrittweisen Umsetzung der strategischen Neuausrichtung als nächste Schritte den Eintritt in ein Planerauswahlverfahren und die Ausschreibung von Planungsleistungen zunächst für die Objekte Neue Mitte Moisling und Elswigstraße.

Hierbei soll trotz der momentan bestehenden Unsicherheit betreffend die Förderfähigkeit einer Begegnungsstätte im Rahmen der Städtebauförderung die Einrichtung Neue Mitte Moisling weiterhin mit der Begegnungsstätte geplant werden.

Die hierfür seitens der Verwaltung veranschlagten Kosten werden in einem gesonderten Bericht dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

2.520 SIE

Zustimmung

KWL GmbH

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja s. VO/2025/14031-1

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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