ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Sollen in der Regel die historischen Pflastermaterialien auf Fußwegen nach der Verlegung von Leitungen, z. B. Glasfaser, wieder eingebaut werden? Welche Begründung besteht, sofern andere Materialien verwendet werden?

 

2. Sollen unbefestigte Randstreifen, z. B. als Saum zur Grundstückseinfriedung, in der Regel bei der Wiederherstellung der Fußwegoberfläche beibehalten werden? Welche Begründung besteht, sofern davon abgewichen wird?

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Bei der Erneuerung der Oberflächen von Fußwegen nach dem Glasfasereinbau wurden am Falkenplatz alte Klinkersteine aufgenommen und nach Leitungsverlegung eine Asphaltdecke eingebaut. Dabei wurde der 30-40 cm breite unbefestigte Randstreifen mit Asphalt zusätzlich versiegelt. Hier stellt sich die Frage, wie die grundsätzliche Verfahrensweise bei der Wiederherstellung von Fußwegoberflächen gehandhabt wird und welche Bedeutung der Versickerungsfähigkeit beigemessen wird.

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