ALLRIS - Auszug

15.09.2025 - 6.1.13 Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenbe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage aus der Bauausschusssitzung am 07.04.2025 unter TOP 6.2.1 (VO/2025/14165):

1. Sollen in der Regel die historischen Pflastermaterialien auf Fußwegen nach der Verlegung von Leitungen, z. B. Glasfaser, wieder eingebaut werden? Welche Begründung besteht, sofern andere Materialien verwendet werden?

 

2. Sollen unbefestigte Randstreifen, z. B. als Saum zur Grundstückseinfriedung, in der Regel bei der Wiederherstellung der Fußwegoberfläche beibehalten werden? Welche Begründung besteht, sofern davon abgewichen wird?

 

Antwort:

1. Sollen in der Regel die historischen Pflastermaterialien auf Fußwegen nach der Verlegung von Leitungen, z. B. Glasfaser, wieder eingebaut werden? Welche Begründung besteht, sofern andere Materialien verwendet werden?

In der Regel werden historische Materialien wie Klinker wieder eingebaut (oder Straßenzüge einheitlich mit neuem Klinkermatierial hergestellt). Teilweise werden Platten- oder Asphaltflächen auch aufgewertet und mit Klinker ausgebaut. Wenn allerdings technische Zwänge gegen eine Verlegung von Klinker sprechen, dann wird in diesen Bereich auch wieder Asphalt eingebaut.

 

2. Sollen unbefestigte Randstreifen, z. B. als Saum zur Grundstückseinfriedung, in der Regel bei der Wiederherstellung der Fußwegoberfläche beibehalten werden? Welche Begründung besteht, sofern davon abgewichen wird?

Es gibt viele Beschwerden über so genannte „Schmutzstreifen“. Zudem reichen Gehwegbreiten in einigen Straßen nicht aus. Dort werden die unbefestigten Streifen dann auch befestigt. Wenn der Bedarf nicht vorhanden ist, werden unbefestigte Randstreifen so belassen. Es wird darauf geachtet, dass nicht unnötig Flächen versiegelt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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