Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13607
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung zum Zurückziehen des Beschlusses VO/2023/12266-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Oct 14, 2024
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Nov 11, 2024
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Dec 9, 2024
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2024
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Durch den Bericht VO/2023/12212-01 wird deutlich, dass die Erfolgsaussichten auf Anerkennung der Tradition der Alten– und Krankenpflege im Gebäude Heiligen-Geist-Hospital Lübeck als immaterielles Kulturerbe der UNESCO sehr gering sind. Darüber hinaus sind sehr aufwändige und zeitintensive Vorarbeiten notwendig. Weiterhin ist eine solche Anerkennung der über 700jährigen Tradition im Gebäude des Heiligen-Geist-Hospitals für den Weiterbetrieb der städtischen Senior:inneneinrichtung am Standort rechtlich vollständig unerheblich. Der Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege empfiehlt daher der Bürgerschaft, Zf. 5 des Beschlusses vom 29.06.2023 (VO/2023/12266-01) aufzuheben: „Der Bürgermeister wird beauftragt (…), für die über 700jährige Tradition der Alten- und Krankenpflege im Heiligen-Geist-Hospital Lübeck unverzüglich die Aufnahme als immaterielles UNESCO Weltkulturerbe zu beantragen.“
Dies erfolgt auch und gerade vor dem Hintergrund der zunehmend angespannteren Haushaltslage, denn eine solche Antragstellung könnte angesichts der Konsolidierungserfordernisse nur zulasten anderer von der Bürgerschaft bereits priorisierter/noch zu bewertender Vorhaben realisiert werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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