ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den Wirtschaftsplan 2025 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:

 

1.1 in der Erfolgsübersicht die Erträge    140.343.778,00

    die Aufwendungen   124.214.203,00 €                                                         das Jahresergebnis                                          16.129.575,00

 

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen   79.258.500,00

    die Ausgaben    79.258.500,00

 

1.3 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen    38.647.227,00

 

1.4 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  78.492.000,00

 

1.5 der Höchstbetrag der Kassenkredite    15.000.000,00

 

2. Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2025 festgestellt.

    Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.

 

3. Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen.

 

-          Vorbericht

-          Erfolgsplan

-          Erfolgsübersicht

-          Vermögensplan

-          Finanzplan

-          Investitionsplan

 

 


 

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Der Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2025 (Anlage 1) enthält eine ausführliche Begründung.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO, EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die EBL weisen im Rahmen ihrer Tätigkeiten bereits heute insgesamt eine positive Klimabilanz aus. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt, dass bei Prozessen und Investitionen grundsätzlich klimaschonende Alternativen betrachtet und bevorzugt eingesetzt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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