ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Die Widmung folgender Verkehrsflächen auf dem ehemaligen Metallhüttengelände wird beschlossen:

Gemarkung: Kücknitz

Flur:

Flurstücke:

Alter Kühlturm,

An den Werkstätten,

Dampfpfeife,

Kohlenmühle,

Masselbett,

llerung,

Zum Winderhitzer,                   

Zur Gießhalle

6

145,173, 227, 228, 281, 293, 2/49, 2/54, 4/30, 14/143, 14/145, 14/149, 14/150, 14/158, 14/162, 14/167, 14/250, 14/253, 14/257, 14/258, 14/260, 14/262, 14/264, 14/266, 14/269, 14/270, 14/272, 14/274, 14/280, 14/282, 14/284      14/292, 14/293, 14/294, 14/295, 14/297, 14/299,  14/303, 15/7

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3 a StrWG jeweils als Gemeindestraßen - Ortsstraßen.


 

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Mit Beschluss vom 31.03.2022 hat die Bürgerschaft der unentgeltlichen Übertragung der in der Anlage 1 farblich markierten Verkehrsflächen auf dem ehemaligen Metallhüttengelände von der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH auf die Hansestadt Lübeck zugestimmt (VO/2022/10760).

Mit Vertrag vom 25.01.2022 / 08.02.2022 wurde die vorzeitige Besitzeinweisung dieser Flächen zwischen der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH, vertreten durch die KWL und dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr mit Wirkung zum 01.01.2022 vereinbart.

Mit Beurkundung des Überlassungsvertrages am 15.12.2023 gehen die Verkehrsflächen mit einer Gesamtgröße von 52.877 m² in das Eigentum der Hansestadt Lübeck über.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1:

Gemarkung: Kücknitz

Flur:

Flurstücke:

Alter Kühlturm,

An den Werkstätten,

Dampfpfeife,

Kohlenmühle,

Masselbett,

llerung,

Zum Winderhitzer,                   

Zur Gießhalle

6

145,173, 227, 228, 281, 293, 2/49, 2/54, 4/30, 14/143, 14/145, 14/149, 14/150, 14/158, 14/162, 14/167, 14/250, 14/253, 14/257, 14/258, 14/260, 14/262, 14/264, 14/266, 14/269, 14/270, 14/272, 14/274, 14/280, 14/282, 14/284      14/292, 14/293, 14/294, 14/295, 14/297, 14/299,  14/303, 15/7

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraßen - Ortsstraßen.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25 November 2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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