Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/12958
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von LED-Leuchten für Straßen und Wege (als Ersatz für konventionelle Leuchtentechnik) Teil 2 2024-2027 - konsumtiv
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 4, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 12, 2024
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Art der Ausschreibung und Zeitplan:
EU-weite Ausschreibung
Die Hansestadt Lübeck mit seinen ca. 21.000 Straßenleuchten hat seit Einführung der LED-Technik ca. 11.600 konventionelle Leuchten gegen zeitgemäße energiesparende, naturverträgliche LED-Leuchten ausgetauscht.
In einer EU-weiten Ausschreibung (Teil 1 siehe VO/2021/09773) wurden in Ergänzung zu den seinerzeit vorhandenen ca. 2.000 LED-Leuchten 9.600 weitere Leuchten beschafft.
Um das Ziel des vollständigen Austausches in dem geplanten Zeitraum von zehn Jahren zu erreichen, ist mit einem EU-weiten Vergabeverfahren eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von weiteren vier Jahren über die Lieferung der restlichen ca. 9.400 Leuchten abzuschließen.
Um sämtliche technische Möglichkeiten der Smart City-konformen Leuchten zu nutzen, sind zu den Leuchten ebenfalls die zugehörigen Steuerungsmodule zu beschaffen.
Die technischen Vorgaben (u. a. die Lichtfarbe) erfolgen in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung eines einheitlich gestalteten Straßenbildes. Es sollen keine störenden gestalterischen Übergänge zwischen neuen und vorhandenen LED-Straßenleuchten entstehen.
Der Bauausschuss wurde am 07.12.2020 und am 04.12.2023 umfassend zum Thema Straßenbeleuchtung in Lübeck informiert. Die vorgeführten Präsentationen sind im Bürger- und Ratsinformationssystem abrufbar. Thematisiert wurden Lichtverteilungen, Lichtverschmutzungen, Lichtfarben, Insektenfreundlichkeit sowie potenziell neu zu beleuchtende Wegebeziehungen.
Kosten/Finanzierung:
Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2024 und den Folgejahren enthalten. Die Kostenschätzung beträgt pro Haushaltsjahr ca. 970 T€. Eine Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf den jeweiligen Produktsachkonten aller Straßenprodukte durch den Bereich Haushalt und Steuerung. Zur Vereinfachung werden die finanziellen Mittel nur unter dem Produkt 541001 Gemeindestraßen geordnet.
● Produktsachkonto 541001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| - § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmende in Dunkelstunden - technisch notwendige Umrüstung auf LED - Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Daseinsvorsorge) | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| - CO2-Einsparung durch höhere Energieeffizienz - Schutz von nachtaktiven Insekten durch besseres Farbspektrum |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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