ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von -13.020,09 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

3 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 36.223,93 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4 Dieser Überschuss wird anteilig der Freien und der Zweckrücklage zugeführt.

 

5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -214,70 € wird gem. § 92 Abs.  3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

6 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

7 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -84.378,98 € wird gem. § 92  Abs.               3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

8 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

9 Die beigefügten Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12535), die am  27.09.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur               Kenntnis genommen.
 

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Satzungsgemäß erfolgen Fehlbetragsausgleiche bzw. Überschussverwendungen aus/in den/die Rücklagen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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