ALLRIS - Auszug

30.11.2023 - 9.20 Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll


 

Reduzieren

Beschluss:

1 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von -13.020,09 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

3 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 36.223,93 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4 Dieser Überschuss wird anteilig der Freien und der Zweckrücklage zugeführt.

 

5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -214,70 € wird gem. § 92 Abs.  3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

6 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

7 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -84.378,98 € wird gem. § 92  Abs.               3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

8 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

9 Die beigefügten Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12535), die am  27.09.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur               Kenntnis genommen.
 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren