Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12437
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 12, 2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 13, 2023
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 13, 2023
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus
dem Vorbericht | Anlage 1 |
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 |
dem Stellenplan sowie | Anlage 3 |
dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | ||
| einen Jahresfehlbetrag von |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
156.639.400 |
EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: 02.08.2023)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr
2024 um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan, sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplans, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Für die Planung 2024 liegt der Jahresabschluss 2022 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Haushaltsplanung baut auf die Ist-Werte 2022 auf und schreibt die positive Planung 2023 fort. Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Überschuss von rd. 62,2 Mio. EUR.
Die in 2022 eigetretene Inflation führt zu Mehrbelastungen in allen Segmenten der Haushaltsplanung. Demgegenüber steigen die Einnahmen nur leicht. Die Verwaltung hat sehr detailliert geplant und kann mit diesem Haushaltsentwurf wiederum einen Überschuss von 4,4 Mio. EUR ausweisen.
Nachdem im Vorjahr erste Aussagen zu klimarelevanten Investitionen getroffen werden konnten, ist es nun möglich, alle Ziele für nachhaltige Entwicklung, sog. SDG-Ziele der
Vereinten Nationen, im Interaktiven Haushalt für die Hansestadt Lübeck abzulesen. Der
Beschluss des Hauptausschusses vom 07.09.2021 VO/2021/10077-01 kann damit zu jedem SDG-Ziel gespiegelt werden.
Mit weiteren gesetzlichen Aufgaben wird es erforderlich, im Stellenplan 2024 145 neue Planstellen auszuweisen.
Zur Sicherstellung der Liquidität wird es weiterhin notwendig sein, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatz-betrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.
Ein wiederum ausgeglichener Haushalt ist nicht mehr seitens der Kommunalaufsicht
genehmigungspflichtig. In der Haushaltsgenehmigung 2023 wird aber seitens der Kommunalaufsicht auf die Gefahren steigender Verschuldung hingewiesen. Tatsächlich ist die
Verschuldung der Hansestadt Lübeck in 2022 leicht gestiegen. Mit dem Haushaltsentwurf 2024 wird auf eine tragfähige Kreditaufnahme abgestellt mit dem Ziel, notwendige Inves-titionen nicht aufzuschieben, aber mit der Prioritätensetzung zu den Investitionen einer steigenden Verschuldung entgegenzuwirken. Im Ergebnis ergibt sich ein Kreditbedarf von rd. 71,1 Mio. EUR.
Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptaus-schusses am 12.9.2023 zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 13.9.2023 als gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss zu den Investitionen.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen
Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja: Überschuss Ergebnisplan 2024: 4.476.100 EUR Verpflichtungsermächtigungen 2024: 48.919.400 EUR | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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| Nicht durch den Satzungsbeschluss. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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719,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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7
|
(wie Dokument)
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586,8 kB
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