28.09.2023 - 9.6 H A U S H A L T 2 0 2 4
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Zusätze:
- Der Ältestenrat hat empfohlen, die Beratungen zum Haushalt vorzuziehen und im Anschluss an TOP 4 zu beraten und abzustimmen.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2023/12437 Haushalt 2024
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Vorziehung des TO-Punktes 9.6 mit den gemeinsam zu beratenden Tagesordnungspunkten beschlossen worden.
Der Vorsitzende ruft nunmehr TOP
9.6 | Haushaltsplan 2023 | VO/2023/12437
|
mit den gemeinsam zu beratenden TO-Punkten auf und verweist auf den folgenden Ablauf der Haushaltsberatung.
Der Vorsitzende erläutert, dass im Folgenden die Haushaltsreden von Bürgermeister Lindenau, den Fraktionsvorsitzenden oder einem/einer Vertreter:in der Fraktion sowie Herrn Möller als fraktionslosem Bürgerschaftsmitglied gehalten werden und weiter, dass vor Eintritt in die Tagesordnung eine Redezeit von maximal 10 Minuten pro Fraktion beschlossen wurde.
Der Vorsitzende bittet zuerst Herrn Bürgermeister Lindenau an das Redepult, um seine Haushaltsrede vorzutragen.
Bürgermeister Lindenau hält seine Rede zum Haushalt.
Für die Fraktionen folgen:
Herr Simon für die CDU-Fraktion.
Herr Petereit für die Fraktion SPD + Freie Wähler.
Frau Duggen trifft während des Haushaltsbeitrags von BM Petereit zur Sitzung ein. Der Vorsitzende bittet Duggen im Anschluss an die Rede von BM Petereit ans Redepult und bittet die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Der Vorsitzende verpflichtet Frau Duggen an dieser Stelle per Handschlag mit folgendem Wortlaut:
„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied“.
Als nächsten sprechen zum Haushalt:
Herr Dr. Flasbarth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Stappen für die AfD-Fraktion
Herr Fürter für die FDP-Fraktion
Frau Schulte-Ostermann für die Fraktion Die Linke + GAL
Herr Stolzenberg für die Fraktion Die Unabhängige, Volt + Partei.
Herr Möller
Herr Böhm vom Beirat für Senior:innen bittet an dieser Stelle um Rederecht.
Die Bürgerschaft ist einverstanden.
Es spricht Herr Böhm.
Der Vorsitzende teilt mit, dass jetzt in die Beratung und Abstimmung der Haushaltsbegleitanträge und Vorlagen eingetreten werde, die vor dem Beschluss der Haushaltssatzung 2024 zu beraten seien.
Der Vorsitzende erläutert den Ablauf wie folgt:
Zum Ablauf der Haushaltsberatung hat die Bürgerschaft beschlossen, die Anträge der Fraktionen zum Haushalt jeweils zu einem Block zusammenzufassen, d.h., es stehen nacheinander 5 „Blöcke“ zur Beratung und Abstimmung an.
Ich werde zu Beginn der Debatte eines „Blocks“ mitteilen, welche Tagesordnungspunkte zu dem jeweiligen Block gehören und in die Beratung und Abstimmung mit einbezogen werden müssen.
Jede Fraktion erhält für die gesamte Haushaltsdebatte zu allen
Blöcken ein Zeitkontingent von 20 Minuten sowie max. 6 Minuten für ein Schlusswort am Ende der Beratung und vor Abstimmung des eigenen Blocks.
Das BdB erfasst per Stoppuhr die Zeit jedes Redebeitrags jeder Fraktion, notiert diese in einer Liste und gibt mir einen Hinweis, wenn eine Fraktion ihr Zeitkontingent „aufgebraucht“ hat.
Die jeweiligen Ergänzungs-, Änderung-, Austausch- bzw. eigenständigen Anträge werden blockweise beraten und abgestimmt. Sofern die Bürgerschaft zu den entsprechenden Maßnahmen noch keine inhaltlichen Beschlüsse gefasst hat, betreffen die Anträge ausschließlich die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung.
Der Vorsitzende ruft jetzt in der Reihenfolge der Antragseingänge die jeweiligen Blöcke der Fraktionsanträge auf. Nach jedem beratenen Block erfolgt direkt die Abstimmung.
Anmerkung zur Niederschrift:
Die Abstimmungsergebnisse sind unter den einzelnen Tagesordnungspunkten gesondert aufgeführt.
1. Block - Antrag der Fraktion SPD + FW
9.6.1. | Fraktion SPD & FW: AT Haushaltsbegleitbeschluss 2024 | VO/2023/12437-01-01
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2. Block - Anträge der CDU-Fraktion
9.6.2. | AT - CDU, Bü90/Grüne, FDP: Haushaltsbegleitbeschluss - Haushalt 2024 | 2023/12437-02-01
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10.1 | Haushalt: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe | VO/2022/11237
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10.1.1 | Haushalt: Gemeinsame Empfehlung des Hauptausschusses und Wirtschaftsausschusses/KBT zum Überweisungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe (VO/2022/11237) | VO/2022/11237-01
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3. Block - Anträge der AFD-Fraktion
9.6.3. | AfD: AT Haushaltsbegleitbeschluss - Haushalt 2024 | VO/2023/12437-03-01
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4. Block – Antrag Freie Wähler & GAL
9.6.4. | AT Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2024, VO/2023/12437 | 2023/12437-04-01
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| Bei diesem AT gibt es nur Änderungen in der Begründung. |
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5. Block – Anträge Die Unabhängige, Volt-Partei sowie Die Unabhängige Volt + Partei/GAL
9.6.5. | Die Unabhängige Volt - Partei: Haushalt 2024: Arbeitsprogramm Schultoiletten | VO/2023/12437-05
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9.6.6. | Die Unabhängige Volt - Partei: Haushalt 2024: Sonderprogramm Ganztag an Schulen. | VO/2023/12437-06
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9.6.7. | Unabhängige Volt-PARTEI/Linke+GAL: Haushalt 2024: Finanzielle Förderung der freien Museen in Lübeck | VO/2023/12437-07
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9.6.8. | Unabhängige Volt-PARTEI / Linke+GAL: Haushalt 2024: Schaffung von weiteren museumspädagogischen Stellen | VO/2023/12437-08
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9.6.9. | Unabhängige Volt-PARTEI / Linke + GAL: AT Haushalt 2024: Finanzielle Förderung der freien Theater in Lübeck | VO/2023/12437-09-02
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Nach Abstimmung der Fraktionsblöcke erfolgen die Abschlussreden zum Haushalt in folgender Reihenfolge:
Es sprechen:
BM Lötsch
BM Petereit
BM Dr. Flasbarth
Bürgermeister Lindenau
BM Fürter
BM Schulte-Ostermann
BM Stolzenberg
BM Möller.
Es folgt nunmehr die Beratung und Abstimmung zu den haushaltsrelevanten Verwaltungsvorlagen. Der Vorsitzende ruft wiederum die nachstehenden Tagesordnungspunkte nacheinander auf und fragt, ob das Wort gewünscht wird. Ist dies nicht der Fall, wird direkt abgestimmt.
Anmerkung zur Niederschrift:
Die Abstimmungsergebnisse sind unter den einzelnen Tagesordnungspunkten gesondert aufgeführt.
9.2. | Haushalt: Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde | VO/2023/11876
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9.3. | Haushalt: Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde | VO/2023/12265
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9.4. | Haushalt: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Lübecker Schwimmbäder | VO/2023/12361
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9.5. | Haushalt: Linientaxi der Linie 15 zur Haltestelle Estlandring | VO/2023/12424
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Da nun über alle haushaltsrelevanten Vorlagen beraten und abgestimmt wurde, ruft der Vorsitzende auf zur Abstimmung über die Vorlage zu dem TOP
9.6 | Haushalt 2024 | VO/2023/12437 |
in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:
Bei dieser Abstimmung kommt es zu einer kurzen Irritation durch das Abstimmungsverhalten von BM Möller. Nach kurzer Diskussion erklärt Herr Ziemann vom Bereich Recht, dass man die Abstimmung von BM Möller, wie von Herrn Möller gewollt, als ein NEIN werten könne.
Beschluss1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus
dem Vorbericht | Anlage 1 |
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 |
dem Stellenplan sowie | Anlage 3 |
dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | ||
| einen Jahresfehlbetrag von |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
156.639.400 |
EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: 02.08.2023)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 |
|
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr
2024 um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
:
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 38 | |
Nein-Stimmen | 5 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltsberatung ist damit abgeschlossen.
Der Vorsitzende erklärt, dass er sich mit Herrn Petereit darauf verständigt habe, dass dieser
die Leitung der Sitzung im Anschluss an die Beratungen zu Haushalt übernehmen solle. Dies
würde jetzt erfolgen.
Herr Petereit übernimmt die Sitzungsleitung in seiner Funktion als 1. Stellv. Stadtpräsident
um 20.18 Uhr nach einer fünfminütigen Pause.
Anmerkung zur Niederschrift:
Die Beratung geht weiter mit der Austauschvorlage Masterplan Klimaschutz und den dazu
gestellten Fraktionsanträgen (TOP 9.1 ff.). Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde be-
schlossen, diesen Gegenstand vorzuziehen und im Anschluss an die Beratungen zum
Haushalt zu beraten.
Hiernach erfolgt die Beratung zu TOP 5.1 gefolgt von den Wahlen/Benennungen unter
TOP 8, den Beschlussvorlagen 9.7 bis 9.23 sowie den Anträgen unter TOP 10. 5 und
TOP 10.7, sowie dem nichtöffentlichen Teil und hier im Anschluss noch die
Beratung zu TOP 5.2.
(S. hierzu auch die Hinweise direkt unter dem TOP)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
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|
4
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
719,4 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
88,6 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
586,8 kB
|
