Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12262
Grunddaten
- Betreff:
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Betreff: Projektfreigabe Geh- und Radwegsanierung Glashüttenweg (zwischen An der Hülshorst und Nils-Bohr-Ring) 2023 - investiv (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 19, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2023
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Art der Ausschreibung :
Öffentliche Ausschreibung
Der Radweg in der Straße Glashüttenweg ist gemäß Masterplan für die Geh- und Radwegsanierung in einem Zustand der Erhaltungsklasse 2. Der gesamte asphaltierte Radweg weißt eine alterungsbedingte offenporige Oberflächenstruktur auf, zudem sind eine Vielzahl von punktuellen Schadstellen vorhanden. Der mit Betonplatten befestigte Gehweg ist durch Plattenversätze gekennzeichnet. Die Platten sind defekt und die Oberfläche ist ausgemergelt. Im Bereich der straßenbegleitend vorhandenen Baumstandorte gibt es stellenweise Wurzelaufbrüche.
Inhalt dieser, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Maßnahme, ist die Oberflächensanierung des Geh- und Radweges zwischen der Straße An der Hülshorst und dem Niels-Bohr-Ring. Insgesamt ist eine Erneuerung der Oberflächen auf einer Fläche von rd. 1.650m² vorgesehen. Neben dem Um- und Neubau von Radverkehrsanlagen ist die Sanierung ein wesentlicher Baustein zur Förderung des Radverkehrs.
Die Breite des vorhandenen Zweirichtungsradwegs entspricht mit ca. 1,65 m nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA). Außerdem fehlt ein Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Zweirichtungsradweg und Parkstreifen. Die Nebenflächen sind größtenteils nur ca. 4,0 m breit, so dass der Platz für eine ERA-konforme Breite des Radwegs sowie eines Gehwegs nicht ausreicht. Da Radverkehrsführungen auf Zweirichtungsradwegen generell konfliktreich sind, sollen diese innerorts aufgehoben werden.
Die vorhandene Fahrbahnfläche mit einer Breite von ca. 7,0m ermöglicht auch keine Anlage einer zusätzlichen Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn. Auch eine aufwendige Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit dem Ziel einer ERA-konformen Radverkehrsführung wird wegen des Erhalts der vorhandenen straßenbegleitenden Bäume schwierig. Der Zweirichtungsradweg muss somit vorerst erhalten bleiben.
Um allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, wird der getrennte Geh- und Radweg in einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 3,0 m in Pflasterbauweise umgewandelt. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird von den Bäumen ca. 80 cm abgerückt. Dieser entsiegelte Streifen fördert die Vitalität der Straßenbäume und dient gleichzeitig als Trennstreifen zum straßenbegleitenden Parken.
Eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr wird es durch die neue Oberfläche und den Trennstreifen geben.
Die öffentliche Beleuchtung wird aufgrund Ihres Alters in diesem Zuge mit saniert.


Zeitplan:
Es ist angedacht die Maßnahme im 3. Quartal 2023 auszuschreiben und im 3.und 4. Quartal durchzuführen. Um die Maßnahme dieses Jahr umzusetzen ist daher noch vor der Sommerpause der entsprechende Beschluss durch den Hauptausschuss erforderlich.
Kosten/Finanzierung:
Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2023 enthalten. Die Kostenschätzung beträgt rd. 410.000,- € brutto. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt + Steuerung.
Produktsachkonto 541001.625.7852000 (Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen)
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| Verkehrssicherungspflicht | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Förderung der emissionslosen Fortbewegung |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,4 kB
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