Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Apr 3, 2023
|
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 3) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 6) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.
5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.
| |||
|
|
| |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| |
| |||
|
|
| |
|
|
| |
Die Maßnahme ist: |
| neu | |
|
| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
|
| BauGB | |
|
|
| |
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 8.1 der Begründung) | |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Kap. 2.4 und 6.6.3). |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
539,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
816,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
457 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
560,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
366,4 kB
|
