Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12058
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Produkt 523001 Archäologie und Denkmalpflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Beschlussvorschlag
In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:
Mehrbedarf:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
523001 000. 5271000 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen | 2023 | 1.608.740 EUR |
Deckung:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
111025 000. 5271004 | Aufwendungen für Datenverarbeitung | 2023 | 8.000 EUR |
611001 000. 4021000 | Gemeindeanteil an Einkommensteuer | 2023 | 1.600.740 EUR |
Am 24.11.2022 stimmte die Bürgerschaft mit dem Konzept zum Schutz und Erhalt des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave (VO/2022/11604) zu, dass das bekannte Wrack eines historischen Schiffs in der Untertrave geborgen und dies wissenschaftlich Dokumentiert werden soll.
Die Auftragsvergabe zur Bergung des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave geht parallel mit der VO/2023/12056 ins Verfahren.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Haushaltsplanung für 2023 bereits abgeschlossen, weshalb die benötigten Mittel nicht eingeplant waren.
Die Deckung der Bergung und Dokumentation setzt sich wie folgt zusammen:
Im Produkt 111025 Archiv werden 8.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Eine Deckung aus dem Produktsachkonto 6611001. 4021000 – Gemeindeanteil an Einkommensteuer ist aufgrund der höheren als im Haushalt 2023 geplanten Mittel möglich.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (vgl. ausführliche Darlegung in VO/2022/11604, Pkt. II)VO/2022/11604, Pkt. II). | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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