ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11841

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen (ab S.11) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2023 ff.

 

2. Da 2023 keine Mehraufwendungen entstehen, muss für das Haushaltsjahr 2023 keine haushaltsmäßige Ordnung hergestellt werden.

 

3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die Haushaltsjahre 2024 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 hergestellt.

 

 

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siehe Anlage 1
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.160 Frauenbüro

Zustimmung,

Anmerkungen sind eingearbeitet

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmung,

Anmerkungen sind eingearbeitet

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung der Kinder i. S. d. § 47 f. GO erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit in den betroffenen Einrichtungen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 10 KiTaG hinsichtlich des Bedarfsplans und der Maßnahmenplanung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 2)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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