ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Im Stadtteil Travemünde werden die im Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - geplanten Erschließungsstraßen wie folgt benannt:

 

Planstraße 1  Moorbekstraße

Planstraße 2  Kotenberg

Planstraße 3  nchswiese

Planstraße 4  Fußsteigkoppel

Planstraße 5  Am Wasserlauf

Planstraße 6  Hohen Ellersberg

Planstraße 7  Langensegenwiese

Planstraße 8  Großer Langensegen

Planstraße 9  tten Langensegen

Planstraße 10  Blauentorn

 


 

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Mit dem Bebauungsplan B-Plan 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg sollen in dessen Geltungsbereich die Flächen zwischen der Bundesstraße 75, der Teutendorfer Siedlung und des Gewerbegebiets Am Dreilingsberg als neues Wohngebiet entwickelt werden.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets ist für den motorisierten Verkehr über die Straße Am Dreilingsberg vorgesehen.

 

Die Haupterschließungsstraße verläuft als Tempo-30-Zone mittig des Neubaugebietes. An ihr schließen sich bügelförmig nach Norden und Süden insgesamt neun Erschließungs-straßen als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen an.

 

Das Gelände des Plangebiets weist eine ausgeprägte Topographie auf. Es gibt mehrere alte Flurstücks- und Gemarkungsbezeichnungen, die bei der Benennung der neuen Straßen berücksichtigt werden sollten, damit sie als Kulturgut erhalten bleiben. Namen wie Hohen Ellersberg und Kotenberg verdeutlichen die bestehenden Höhenlagen im Gelände. Weiterhin sind folgende Gebietsbezeichnungen zu finden: Blauentorn, Lütten Langsegen, Großer Langsegen, Langsegenwiese, Fußsteigkoppel und Mönchswiese.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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