ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11479

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -52.507,87   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

 2. Dieser Fehlbetrag wird aus der Zweckrücklage ausgeglichen.

 

 3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 63.820,26   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

4. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen zugeführt.

 

 5. Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 681.824,98  (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

6. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen und dem Stiftungskapital zugeführt.

 

 7. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11195), der  am 22.06.2022 im Prüfungsausschuss abschließend behandelt wurde, wird zur               Kenntnis genommen.
 

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Die Bürgerschaft muss formal die jeweiligen Jahresabschlüsse feststellen sowie die Mittelverwendung beschließen.

Zu Beschlusspunkt 6: da Anlagevermögen veräert wurde, wird auch das Stiftungskapital erhöht.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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