Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11340
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektfreigabe zur Installation einer RLT-Anlage für die Aula der Baltic-Schule, Karavellenstraße 2-4, 23558 Lübeck über 175.000,- EUR
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 5, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 27, 2022
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Der Rückbau der defekten Lüftungsanlage der Aula in der Baltic-Schule erfordert die Installation einer neuen RLT-Anlage, um sicherzustellen, dass eine Luftqualität erreicht wird, welche die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen erfüllt. Durch die fensterlose, innenliegende Aula, die bis zu 140 Personen bei Veranstaltungen Platz bietet, ist eine natürliche Belüftung durch die Lage im Gebäude nicht möglich. Um den Raum weiterhin als zentralen Veranstaltungsraum nutzen zu können, besteht hier Handlungsbedarf.
Die Maßnahme wurde ursprünglich mit konsumtiven Haushaltsmitteln aus dem Budget der Bauunterhaltung geplant. Durch die Beantragung von Fördermitteln ist das Projekt als investive Maßnahme zu behandeln.
Die Lüftungsanlage besteht im Wesentlichen aus den Anlagenteilen:
- RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung und Heizregister
- Lüftungsturm für Außenluft
- Luftkanäle
Die Installation der Lüftungsanlage soll im Kellergeschoss und der im Erdgeschoss
befindlichen Aula im Gebäudeteil 1 der Baltic-Schule, Karavellenstraße 2-4, erfolgen.
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Auszug Lageplan: Karavellenstraße 2-4
Kostendeckung:
Für die Maßnahme wurde im Juni 2022 eine EW-Bau aufgestellt. Die Kostenberechnung nach DIN 276 schließt mit 240.000 EUR ab. Eine investive Maßnahme mit einem Mittelansatz für 2022 mit 25.000 EUR wurde im Haushaltsjahr 2022 unter dem Produktsachkonto 111029.601 7851000 „Baltic–Schule, Sanierung Lüftung Aula“ eingestellt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 215.000 EUR werden im Haushalt 2022 bereitgestellt und notwendige Mittel für 2023 entsprechend übertragen.
Im Jahr 2022 soll die Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe für die Bauleistungen abgeschlossen sein. Die Vergabe von Aufträgen darf erst nach dem voraussichtlichen Eingang eines Zuwendungsbescheids über Fördergelder des BMWK, NKI-Förderprogrammes, erfolgen. Es wurde ein Zuschuss von 52.000 EUR beantragt. Der Baubeginn ist für März/April 2023 geplant.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
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| freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Installation einer bedarfsgeregelten, raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung. Zuvor war eine Lüftungsanlage ohne energieeffiziente Optionen verbaut. Der Energiebedarf für Lüftung und Beheizung reduziert sich deutlich. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,2 kB
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