Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11392
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße - Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Sep 12, 2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 19, 2022
|
Beschlussvorschlag
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00, deren Aufstellung der Bauausschuss am 07.02.2022 beschlossen hat, wird gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert (Anlage 1).
Dabei werden im Osten als Fuß- und Radweg bzw. private Grünfläche genutzte ehemalige Bahnflächen aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da die derzeitigen Nutzungen beibehalten werden sollen und dementsprechend eine Einbeziehung in die angrenzenden Baugebiete nicht in Betracht kommt.
Die zwischen den Baugrundstücken Fehlingstraße 38b und 40 gelegenen Flächen, die gemäß Aufstellungsbeschluss teilweise im Geltungsbereich des benachbarten (ebenfalls aufzustellenden) Bebauungsplans 32.42.00 lagen, werden vollständig diesem Bebauungsplan 32.41.00 zugeordnet.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Absatz 1 BauGB (Behördenbeteiligung) wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
Die betroffenen Bereiche wurden im Zuge des Aufstellungsbeschlusses beteiligt. | |||
|
|
| |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| |
| |||
|
|
| |
|
|
| |
Die Maßnahme ist: |
| neu | |
|
| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
|
| BauGB | |
|
|
| |
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein | |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
387,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
958,8 kB
|
