ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Wahlperiode 15.12.2022 bis 14.12.2027) wird zugestimmt.

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 31.01.2022 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gebeten, Die Wahlperiode umfasst den Zeitraum vom 15.12.2022 bis 14.12.2027. Die Vorschlagsliste ist bis zum 26.08.2022 an das Oberverwaltungsgericht zu übersenden. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung sind für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Kreisen und kreisfreien Städten Vorschlagslisten zu erstellen. Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck vorzuschlagenden Personen wurde von der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts auf 10 Wahlvorschläge auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungszahlen Fortschreibung / September 2021 festgesetzt. Die Fraktionen wurden gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu benennen. Die Verteilung der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Es ergaben sich r die Parteien / Fraktionen CDU 3, SPD 3, Bündnis 90 1, Die Unabhängigen 1, FDP 1, Freie Wähler/GAL 1 Wahlvorschlag / Wahlvorschläge

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Keine Relevanz:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Verwaltungsgerichtsordnung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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