ALLRIS - Vorlage

Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2022/10825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Lübecker Wochenmärkte dahingehend zu ändern, dass die Marktgebühren für die Wochenmarkthändler mit Ausnahme der direkten Kosten wie z.B. für Wasser, Strom, etc. ersatzlos entfallen und im Gegenzug den Händlern die Marktverwaltung unter bestimmten Auflagen in Eigenregie übertragen wird.

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Der Wegfall der Marktgebühren für die Markthändler und die Übertragung der Eigenverwaltung für das Marktgeschehen hat für alle Beteiligten folgende Vorteile:

 

  • r die Markthändler:
  • Srkung der Eigenverantwortung der Händler wodurch diese in die Lage versetzt werden, selbst eigene innovative Ideen und Konzepte für ihren jeweiligen Wochenmarkt zu entwickeln und zu realisieren.
  • Entlastung der Kostenrechnung der Händler und Steigerung der Ertragskraft des Wochenmarktgeschäftes. Dadurch wird es für potentielle neue Händler attraktiver, sich an den Lübecker Wochenmärkten zu beteiligen. 
  • r die Kunden der Wochenmärkte:
  • Attraktivere Wochenmarktangebote
  • Auf Grund der Kostenentlastung der Händler haben diese die Möglichkeit, ihre Marktpreise für die Kunden attraktiver  zu gestalten.
  • r die Hansestadt Lübeck:
  • Wegfall der Aufwendungen der Stadtverwaltung für die Wochenmärkte und damit verbunden Entfall des daraus resultierenden Defizites für den städtischen Haushalt
  • Attraktivere und lebendigere Wochenmärkte
  • Beitrag zur Reduzierung der Komplexität der Stadtverwaltung

 

 

Nachteile sind mit dieser Umstellung nicht verbunden.
 

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